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Zollbestimmungen für die Einreise und die Ausreise nach Ägypten

Zollbestimmungen für die Einreise

Zollbestimmungen wissen bei Reisen nach Ägypten

Urlauber, die nach Ägypten einreisen, dürfen gebrauchte Gegenstände jeglicher Art mitführen. Hierzu gehören neben Kleidung und Kosmetik auch Fotoapparate, Videokameras, Computer und Juwelen, und zwar unabhängig von deren Wert. Um zu kontrollieren, dass die Gegenstände später auch wieder ausgeführt werden, kann mitunter ein Eintrag im Pass erfolgen. Neben diesen Gegenständen können Einreisende weiterhin Nahrungs- und Genussmittel steuerfrei einführen, gleiches gilt für einen Liter Spirituosen, eine Stange Zigaretten sowie Medikamente, die für den Eigengebrauch bestimmt sind. Bei einer Überschreitung dieser Mengen müssen diese allerdings verzollt werden. Dies gilt gleichfalls für Waren, die im Duty-free-Shop erworben wurden und einen Betrag von 200 US-Dollar überschreiten.

Urlauber, die mit dem eigenen PKW nach Ägypten einreisen wollen, benötigen neben einem Führerschein, der vom Autoclub ausgestellte wurde weiterhin einen internationalen Führerschein. Des Weiteren werden ein vom Zollamt ausgestellter Einfuhrschein sowie eine Touristenerlaubnis benötigt.

Zollbestimmungen für die Ausreise

Urlauber haben natürlich das Recht, alle bereits bei der Einreise mitgebrachten Waren auch wieder aus Ägypten auszuführen. Auch Souveniers und Andenken, die am Urlaubsort gekauft wurden, dürfen mit nach Hause genommen werden, sofern sie dort für den Eigengebrauch und nicht als Handelsware bestimmt sind. Größere Waren können sogar durch die ägyptischen Händler oder den Reiseveranstalter ins Ausland geschickt und so exportiert werden. Lediglich die Ausfuhr ägyptischer Pfund ist begrenzt, und zwar auf einen Betrag von 1.000.