AGB
Gliederung der STERN TOURS AGB:
1. Allgemeine Geschäfstbedingungen von STERN TOURS OHG
2. Reisevertragsbedingungen Reiseveranstalter STERN TOURS OHG
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen von STERN TOURS OHG (nachfolgend kurz STERN TOURS genannt)
§ 1 Geltungsbereich und Leistungen
Sofern keine anders lautenden Angaben gemacht werden, wird STERN TOURS ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit für die Tätigkeit des Reisebüros auf dem Gebiet der Reisevermittlung.
Bei der Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts. Es wird lediglich ein Reisevertrag zwischen Ihnen als Reisekunden und dem gewünschten Reiseveranstalter vermittelt. Für alle Leistungen wie Flugbeförderung, Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen und sonstige im Vertrag vereinbarten Leistungen ist jeweils der Reiseveranstalter oder Leistungsträger verantwortlich.
Die Vermittlung von Pauschalreiseangeboten erfolgt ausschließlich zu den Reisevertrags- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, auf die wir bei der Reisebuchung hinweisen. Dies gilt auch für den Fall, das STERN TOURS selbst als Reiseveranstalter auftritt.
§ 2 Buchung, Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung, die schriftlich (auch per E-Mail oder Online-Formular), mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, beauftragen Sie STERN TOURS verbindlich zur Vermittlung eines Vertrages mit einem Reiseveranstalter oder einem anderen Leistungsträger für Reise- und Beförderungsleistungen. Dies kann auch die Vermittlung von Flugtickets, Bahnfahrkarten, Hotelreservierungen, Ferienwohnungen, Schiffspassagen und sonstiger Leistungen beinhalten.
Buchungsaufträge werden von STERN TOURS schnellstmöglich ausgeführt. Die Annahme der Buchung erfolgt unter Vorbehalt, bis der jeweilige Reiseveranstalter oder Leistungsträger die Verfügbarkeit der gebuchten Leistung gegenüber STERN TOURS erklärt.
Mit Unterzeichnung des Vertrages erkennen Sie ausdrücklich die allgemeinen Reisevertrags- und Geschäftsbedingungen aller auf der Anmeldung aufgeführten Leistungsträger an. Gleiches gilt, wenn Sie die die Buchung über ein Online-Formular auf unserer Internetseite vornehmen, denn hierbei erfolgt die verbindliche Reiseanmeldung sowie die Anerkennung aller Reisevertrags- und Geschäftsbedingungen durch Anklicken des Anmelde-Buttons.
Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn das Reisebüro die Buchungsannahme innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist. Eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung wird Ihnen von STERN TOURS nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt.
§ 3 Bezahlung
Bei allen von STERN TOURS vermittelten Reisen und Reiseleistungen ist nach Zustellung Reisebestätigung eine Anzahlung auf die aufgeführten Leistungen zu tätigen. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung. Die Restzahlung muss bis 28 Tage vor Reisebeginn bzw. vor Aushändigung oder Zusendung der Reiseunterlagen erbracht werden. Ist ein kurzfristiger Reiseantritt gewünscht, können im Einzelfall hiervon abweichende Zahlungsfristen vereinbart werden.
§ 4 Preise und Preisveränderungen
Preis- und Tarifveränderungen, die nicht dem direkten Einfluss von STERN TOURS unterliegen, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Flugtarifänderungen.
Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis- oder Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisevertrags- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder sonstigen Leistungsträgers sowie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.
STERN TOURS ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Luftverkehrsgesellschaft an Sie weiterzugeben. Dies gilt besonders, wenn STERN TOURS bereits mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde.
§ 5 Rücktritt/Umbuchung
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich und sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
Liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor, kann STERN TOURS bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungsträgern von Ihnen einfordern. Die Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen richten sich dabei nach den Reisevertrags- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers.
Sollten Sie STERN TOURS Umbuchungswünsche mitteilen, werden diese unverzüglich an den Reiseveranstalter bzw. die entsprechenden Leistungsträger weitergeleitet. Im Falle von Umbuchungen und Sonderserviceleistungen (z. B. Reservierungen oder Besorgungen) ist STERN TOURS berechtigt, eine gesonderte Vergütung zu berechnen.
§ 6 Haftung und Haftungsausschluss
Sofern in der Reisebestätigung nicht anders angegeben, wird STERN TOURS lediglich als Vermittler von Leistungen tätig und haftet nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Leistungen. Die Zusendung von Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt ausschließlich auf Ihr Risiko. In jedem Fall ist das Reisebüro nicht verpflichtet, abhanden gekommene oder verloren gegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen.
Die Haftung für die Vermittungstätigkeit ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Soweit bereits Aufwendungen entstanden sind oder Zahlungen an den Reiseveranstalter oder andere Leistungsträger erbracht wurden, ist STERN TOURS nicht zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet.
§ 7 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Beschaffung aller Reisedokumente (z. B. Visa) sind Sie allein verantwortlich. Gleiches gilt für die Einhaltung aller Vorschriften, die vor oder bei der Durchführung der Reise zu beachten sind.
Für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung übernimmt STERN TOURS keine Haftung, selbst wenn Sie uns mit deren Besorgung beauftragt haben. Dies gilt, insofern STERN TOURS nicht nachweislich für die Verzögerung verantwortlich zu machen ist.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt STERN TOURS keine Gewähr, auch wenn Sie STERN TOURS mit der Erkundigung bei zuständigen Stellen und Behörden beauftragt haben.
§ 8 Sonstige Hinweise
Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Reisevertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenen Streitigkeiten ist Berlin.
Stand: 12. April 2009
Reisebüro
STERN TOURS OHG
Hohenzollerndamm 157
10713 Berlin
2. Reisevertragsbedingungen des Reiseveranstalters STERN TOURS OHG
Vorbemerkung Neben unseren Vertragsbedingungen gelten die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die des Reisevertragsgesetzes (§§ 651 a ff.). § 1 Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
1.1
Mit Übermittlung der Reiseanmeldung bietet der Kunde verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages mit STERN TOURS an. Die Übermittlung der Anmeldung hat schriftlich durch Brief oder Fax, per E-Mail oder durch Absenden des entsprechenden, ausgefüllten Online-Formulars zu erfolgen. Mit seiner Unterschrift auf der Reiseanmeldung erkennt der Kunde unsere Reisevertragsbedingungen verbindlich an. Online übermittelte Reiseanmeldungen über die dafür vorgesehenen Buchungsmaschinen sind auch ohne die eigenhändige Unterschrift des Kunden verbindlich.
1.2
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für die eigenen Verpflichtungen einsteht. Für die Annahme dieser besonderen Verpflichtung des Anmeldenden bedarf es keiner ausdrücklichen und gesonderten Erklärung seitens dessen.
1.3 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme (Reisebestätigung) durch STERN TOURS zustande.
1.4
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von STERN TOURS vor, an das STERN TOURS für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.
§ 2. Bezahlung
2.1 Bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Antritt der Reise zu zahlen und muss zu diesem Zeitpunkt auf unserem Konto gutgeschrieben sein, spätestens jedoch bei Aushändigung bzw. Zusendung der Reiseunterlagen. Im Hinblick auf besondere Gegebenheiten können im Reisevertrag hiervon abweichende Anzahlungsbeträge sowie besonderes Zahlungsbedingungen und -fristen festgelegt werden. 2.2 Zur Absicherung der Kundengelder hat STERN TOURS eine Insolvenzversicherung bei der Gesellschaft R+V Versicherungen abgeschlossen. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des entprechenden Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Den Sicherungsschein erhalten Sie bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit der Reisebestätigung bzw. mit den Reiseunterlagen. 2.3 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. § 3 Leistungen
3.1 Verbindlich für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren Prospekten und Online-Medien sowie die sich darauf beziehenden Angaben in der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluß eine Änderung der Angaben in Prospekten und Online-Medien zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Individuelle Nebenabreden, die den vertraglichen Leistungsumfang verändern, bedürfen der Schriftform. § 4 Leistungsänderungen 4.1 Kurzfristige Änderungen von Einzelheiten der Reise (z. B. von Flugzeiten, Tourverläufen oder Unterbringungen) werden gelegentlich auch noch nach Vertragsabschluss notwendig und lassen sich nicht immer vermeiden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind allerdings nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 STERN TORUS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern diese nicht nur geringfügig sind. Gegebenenfalls wird STERN TOURS dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot bereitzustellen. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
§ 5 Rücktritt und Umbuchungen durch den Kunden
5.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Aus Beweissicherungsgründen empfiehlt sich eine schriftliche Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei STERN TOURS. Sollten dem Kunden bereits Reiseunterlagen (Flugtickets, Hotelgutschein etc.) zugegangen sein, sind diese dem Rücktrittsschreiben beizufügen
5.2
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann STERN TOURS eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung sind ersparte Aufwendungen und Erlöse aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen
5.3
Anstelle dieser konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung kann STERN TOURS folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung wählen:
1. bis zum 45. Tag vor Reisebeginn:
20 % des Reisepreises, mindestens jedoch 40,00 Euro
2. vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn:
25 % des Reisepreises
3. vom 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn:
30 % des Reisepreises
4. vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn:
50 % des Reisepreises
5. vom 14. bis einem Tag vor Reisebeginn:
70 % des Reisepreises
Im Hinblick auf besondere Gegebenheiten können anstelle dieser Staffelung gesonderte im Reisevertrag festgelegte Rücktrittsbedingungen gelten. Der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
Bei Reiserücktritt vom Schiff SS Sudan entstehen Stornokosten von 100 % des Reisepreises vom Schiff SS Sudan.
5.4
Entstehen durch den Rücktritt eines Reiseteilnehmers Mehrkosten für andere Reiseteilnehmer (z. B. Einzelzimmerzuschläge), sind diese von den Reisenden zu tragen.
5.5
Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
5.6
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
I. Bei Flugpauschalreisen mit Bedarfsverkehrsgesellschaften (Charter)
Bis 29. Tag vor Reiseantritt
II. Bei Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften
1. Bei Einzel-IT Bis 30. Tag vor Reiseantritt
2. Bei Gruppen-IT Bis 95. Tag vor ReiseantrittIII. Bei Schiff Bis 50. Tag vor Reiseantritt
IV. Bei Omnibus Bis 22. Tag vor Reiseantritt
V. Bei Bahn Bis 30. Tag vor Reiseantritt
VI. Bei Ferienwohnungen Bis 45. Tag vor Reiseantritt
5.7
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.8
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde einen Ersatzreisenden stellen, der die Verpflichtung aus dem Reisevertrag in vollem Umfang übernimmt. Hierfür werden die anfallenden Umbuchungskosten berechnet, die mindestens 50 Euro pro Person betragen. STERN TOURS kann der Vertragsübernahme widersprechen, wenn der Ersatzreisende besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.9
STERN TOURS empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die zusammen mit dem Reisevertrag abgeschlossen werden kann.
§ 6 Nicht in Anspruch genommene Leistung
6.1
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
§ 7 Rücktritt durch den Reiseveranstalter
7.1 STERN TOURS kann vom Reisevertrag zurücktreten:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn ein Reiseteilnehmer sich grob ungebührlich verhält oder die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört.
c) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht zur Durchführung der Reise für STERN TOURS nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde (z. B. bei zu geringem Buchungsaufkommen), es sei denn, dass STERN TOURS die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. STERN TOURS hat dem Kunden gegenüber in diesem Falle die zum Rücktritt führenden Umstände nachzuweisen und dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiteten.
d) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sofern in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
Erstattungen:
Im Falle der in d) und e) genannten Gründe hat der Reiseteilnehmer Anspruch auf unverzügliche Rückzahlung des eingezahlten Reisepreises.
Im Falle der in b) genannten Gründe behält STERN TOURS den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschließlich der gegenüber STERN TOURS von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Im Falle der in d) genannten Gründe wird dem Kunden zusätzlich sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von STERN TOURS keinen Gebrauch macht.
Im Falle der unter a) genannten Gründe erfolgt keine Erstattung des eingezahlten Reisepreises.
§ 8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1
Wird die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder massiv beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
§ 9 Haftung
9.1
STERN TOURS haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der laut Reisebestätigung festgelegten Leistungen bezogen auf Vermittlung, Reservierung und Durchführung der Reise und verpflichtet sich, diese Leistungen mit der erforderlichen kaufmännischen Sorgfalt zu erbringen. Ferner haftet STERN TOURS für die Richtigkeit der in Prospekten und Online-Medien beschriebenen Reisedienstleistungen, für die sorgfältige Auswahl der mit der Durchführung betrauten Unternehmen sowie für ein Verschulden einer direkt von STERN TOURS mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9.2
STERN TOURS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, Stadtführungen, Sportveranstaltungen etc.) und die im Vertrag ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.3
Die vertragliche Haftung von STERN TOURS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.4
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
9.5
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Daher wird der Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung empfohlen.
9.4
STERN TOURS haftet nicht für Veränderungen, Ausfälle, Verspätungen u. ä. bei Fluggesellschaften und Beeinträchtigungen der Reise durch höhere Gewalt oder andere vom Reiseveranstalter nicht zu vertretende Umstände wie Krieg oder Streik, Unruhen oder hoheitliche Anordnungen. Die in diesen Fällen entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden, sofern er nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
9.6
Für jeden Schaden, der durch den Reisenden selbst oder durch die von ihm mitgeführten Sachen oder Tiere verursacht wird, haftet der Reisende selbst und in voller Höhe.
§ 10 Mitwirkungspflicht
10.1
Der Reisende ist dazu verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten oder zu minimieren.
10.2
Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen, die beauftragt ist, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Bei schuldhafter Unterlassung dieser Mängelanzeige tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10.3
Die schriftliche Mängelanzeige muss durch die örtliche Reiseleitung bestätigt werden, da sonst kein Anspruch auf Minderung besteht. Die örtliche Reiseleitung ist jedoch nicht berechtigt, etwaige Ansprüche anzuerkennen.
§ 11 Abtretungsverbot
11.1
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus Anlass des Reisevertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Auch die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen ist nicht zulässig.
§ 12 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1
STERN TOURS steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt STERN TOURS keine Gewähr.
12.2
Der Reiseteilnehmer ist selbst für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften verantwortlich. Dies gilt insbesondere für alle Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften. Der Reiseteilnehmer haftet selbst für eventuelle Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften ergeben. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen wenn sie nachweisbar durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens STERN TOURS bedingt sind. Für einen eventuell erforderlichen Rücktritt gelten unsere Rücktrittsbedingungen.
12.3
Für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung übernimmt STERN TOURS keine Haftung, auch wenn STERN TOURS mit deren Besorgung beauftragt wurde. Dies gilt nicht, insofern STERN TOURS nachweislich für die Verzögerung verantwortlich zu machen ist.
12.4
STERN TOURS weist darauf hin, dass sich die genannten Bestimmungen jederzeit ändern können. Es empfiehlt sich, z. B. durch die Nachrichtenmedien und Veröffentlichungen der Konsulate etc. zu informieren, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere von Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
§ 13 Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
13.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
13.2
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
§ 14 Sonstige Hinweise
14.1
Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Reisevertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
14.2
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Stand: 12. April 2009
Reiseveranstalter
STERN TOURS OHG
Hohenzollerndamm 157, 10713 Berlin
AG Berlin Charlottenburg HRA 5010
